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Niedrige Besteuerung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus dem Außensteuergesetz: Eine niedrige Besteuerung liegt vor, wenn die Einkünfte einer ausländischen Kapitalgesellschaft einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen (§ 8 Abs. 3 AStG). Liegt eine niedrige Besteuerung vor, so kommt, wenn passive Einkünfte vorliegen, für deutsche Anteilseigner, die an einer solchen Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar in einem bestimmten Ausmaß beteiligt sind, eine Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung in Frage.
Anders: Niedrigsteuerland.
Anders: Niedrigsteuerland.
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