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Nominallohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    das in Geld bewertete Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers ohne Berücksichtigung der realen Kaufkraft.

    Es wird daher beim Nominallohn die Veränderung des Preisniveaus (Inflation, Deflation) nicht  berücksichtigt. Die Höhe des Nominallohns wird in einer Lohnverhandlung bestimmt.

    Gegensatz: Reallohn.

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