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Normalleistung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach arbeitswissenschaftlichen Methoden ermittelte, normalisierte Bezugsleistung. Diese repräsentiert die menschliche Leistung, die von jedem ausreichend geeigneten Arbeitnehmer nach Einarbeitung und voller Übung ohne Gesundheitsschädigung auf Dauer erreicht und erwartet werden kann. Berücksichtigt sind dabei auch die in der Vorgabezeit enthaltenen persönlichen Verteil- und Erholungszeiten. Der Betriebsrat kann Einsicht in die Ermittlungsunterlagen der festgelegten Vorgabewerte verlangen. Die Normalleistung stellt die Grundlage zur Ermittlung des Prämienlohnes dar. Für gewöhnlich liegt sie unter der Durchschnittsleistung, die Arbeitnehmer im Leistungslohn erbringen.

    Vgl. auch REFA-Normalleistung.

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