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Nostroguthaben

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Interbankengelder. 1. Charakterisierung: Sichteinlagen, die ein Kreditinstitut bei einem anderen unterhält. Die Banken halten Nostroguthaben, um
    (1) den Überweisungsverkehr ihrer Kunden über Korrespondenzbanken möglichst rasch abzuwickeln und
    (2) Überschussreserven verzinslich anzulegen. Die Nostroguthaben bedeuten meist eine Liquiditätsübertragung von liquiden auf liquiditätsknappe Banken.

    2. Bedeutung: In Restriktionsphasen war häufig eine starke Zunahme der Interbankkreditgewährung zu beobachten, mit geldpolitischen Konsequenzen. Die Kreditinstitute stellten bei der Kreditgewährung an Nichtbanken auf ihre einzelwirtschaftliche Liquidität ab. Die Bundesbank war vor das Problem gestellt, den kreditgewährenden Banken Zentralbankgeld zufließen zu lassen oder Liquiditätskrisen zu riskieren.

    Gegensatz: aufgenommene Gelder (Nostroverpflichtungen).

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