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Notensteuer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zwangsabgabe, die Notenbanken zu entrichten haben, wenn die Notenausgabe ein bestimmtes Notenkontingent überschreitet oder die vorgeschriebene Deckung unterschritten wird. Eine prohibitive Notensteuer wird erhoben, um private Banken zur Aufgabe des Notenemissionsgeschäfts zu veranlassen.
Ziel: Kontrolle des Geldumlaufs.
Bedeutung: Zuerst in den USA (1866), später in Deutschland erhoben; in Deutschland 1933, in den USA 1968 abgeschafft.
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