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Revision von Notifikation vom 22.07.2009 - 12:06
Notifikation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Im Wechsel- und Scheckrecht: die Benachrichtigungspflicht.
2. Im Realkreditgeschäft die Mitteilung, dass ein Darlehen genehmigt wurde und ausgezahlt werden kann.
2. Im Realkreditgeschäft die Mitteilung, dass ein Darlehen genehmigt wurde und ausgezahlt werden kann.
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