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Novel-Food-Verordnung (EG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (ABl EG Nr. L 43 S. 1) ist in Deutschland am 15.5.1997 als unmittelbar geltendes EU-Recht in Kraft getreten. Die Novel-Food-Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und für den Verbraucherschutz bei mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter neuartiger Lebensmittel. Solche genetisch veränderten Lebensmittel müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, grundsätzlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden (Art. 6). Sie sind zu kennzeichnen (Art. 8). Zuständige Behörden für die Anzeige-, Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren solcher Lebensmittel sind das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), teilweise im Benehmen mit dem Bundesamt für Risikobewertung; geregelt in der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV) i.d.F. vom 14.2.2000 (BGBl I 123) m.spät.Änd.

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