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Numerus Clausus
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Beschränkung auf eine bestimmte Höchstzahl.
1. Bei der Auswahl von Rechtsformen (der Kreis der dinglichen Rechte kann nicht durch die Vertragsschließenden erweitert werden).
2. Begrenzte Zulassung zu Studienfächern an Universitäten, Technischen Universitäten, Gesamt- und Fachhochschulen, für die nur eine Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, die wesentlich unter der Nachfrage liegt. Vergabe der Studienplätze in den Numerus Clausus-Fächern durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).
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