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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Allgemein:

    Gegenstand, mit dem etwas geschieht oder geschehen soll. Im wirtschaftlichen Sprachgebrauch Wert-, Vertrags- oder Geschäftsgegenstand.

    II. Wirtschaftsinformatik:

    Einheit, die durch einen Bezeichner benannt werden kann. V.a. bei den objektorientierten Programmiersprachen ist ein Objekt eine Informationsstruktur, die Daten zusammenfasst (Datentypen und -strukturen), die einen Zustand besitzt und für die definiert ist, wie sie auf bestimmte Nachrichten (Messages) mittels vorgesehener Methoden zu regieren hat. Durch den Empfang von Nachrichten können Objekte ihren Zustand verändern oder Informationen über ihren Zustand an den Sender zurückgeben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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