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Revision von Objektfoto vom 27.07.2012 - 11:38

Objektfoto

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Voraussetzung für eine Bewertung ist die Vorlage von Objektfotos aus verschiedenen Perspektiven, die entweder der Bewerter, der interne Gutachter, der externe Gutachter selbst oder ein Dienstleister gefertigt hat und die Bestandteil der Wertermittlung sind. Werden Objektfotos vom Kreditnehmer eingereicht und zur Bewertung herangezogen, ist es in jedem Fall erforderlich, vor Ort eine Besichtigung vorzunehmen. Bei Bauvorhaben oder im Bau befindlichen Objekten wird die Wertermittlung so erstellt, als wäre das Objekt bereits wie geplant fertiggestellt worden. Nach Fertigstellung wird dann der Bewerter entsprechende Objektfotos erstellen und nach Prüfung zu den Kreditunterlagen nehmen. Falls sich Abweichungen zur Planung ergeben, erfolgt eine Wertkorrektur.

    Vgl. auch Innenbesichtigung.

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