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Revision von öffentliche Exponiertheit vom 23.11.2009 - 15:26
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öffentliche Exponiertheit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konfrontation von Unternehmen mit Ansprüchen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck stehen (vgl. Dyllick 1989, S. 15). Für Unternehmen ergibt sich die Aufgabe einen angemessenen Umgang mit der öffentlichen Auseinandersetzung, dem zunehmenden Einfluss von externen Stakeholdern (Stakeholder-Ansatz) und der damit verbundenen verstärkten Anerkennung gesellschaftlicher Ansprüche zu gewährleisten.
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