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öffentliche Exponiertheit

Definition: Was ist "öffentliche Exponiertheit"?

Öffentliche Exponiertheit beschreibt die Konfrontation von Unternehmen mit Ansprüchen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck stehen (vgl. Dyllick 1989, S. 15).

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Öffentliche Exponiertheit beschreibt die Konfrontation von Unternehmen mit Ansprüchen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck stehen (vgl. Dyllick 1989, S. 15).

    2. Merkmale: Für Unternehmen ergibt sich die Herausforderung einen angemessenen Umgang mit der öffentlichen Auseinandersetzung, dem zunehmenden Einfluss von externen Stakeholdern (Stakeholder-Ansatz) und der damit verbundenen verstärkten Anerkennung gesellschaftlicher Ansprüche zu gewährleisten. Frühzeitige Analysen der gesellschaftlichen Sphäre, um potenziellem Druck zuvorzukommen, erscheinen daher als äußerst sinnvoll. Insbesondere die Identifikation eines sich abzeichnenden Wertewandels ist von Bedeutung. Eine Möglichkeit zur Analyse stellt die Diffusionskurve dar, die die Anzahl von Medienberichten in Abhängigkeit der Zeit darstellt.

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    Dyllick, T.: Ökologisch bewusste Unternehmensführung: Der Beitrag der Managementlehre.
    St. Gallen, 1989, S. in: Schriftenreihe Ö.B.U./ A.S.I.E.G.E.

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