Zitierfähige Version
öffentliche Finanzen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. I.e.S.: Alle Dispositionen über Geld (d.h. Zahlungsvorgänge), bei denen ein oder beide Partner zum öffentlichen Sektor gehören (Haushaltsführung).
2. I.w.S.: Neben den Dispositionen über Geld werden auch Dispositionen über sonstige Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücke, Sachvermögen) und über Personal erfasst (Wirtschaftsführung).
Vgl. auch (öffentliche) Finanzwirtschaft.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon