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öffentliche Kreditgewährung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kredite, die von der öffentlichen Hand (bes. von Sondervermögen) an einen bestimmten, politisch ausgewählten Adressatenkreis vergeben werden (öffentliche Kreditprogramme). Wichtige Kreditnehmer sind die privaten Unternehmen (z.B. Wirtschaftsförderung), die privaten Haushalte (z.B. Wohnungsbau) oder das Ausland (z.B. Entwicklungshilfe).

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