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öffentliche Kreditgewährung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kredite, die von der öffentlichen Hand (bes. von Sondervermögen) an einen bestimmten, politisch ausgewählten Adressatenkreis vergeben werden (öffentliche Kreditprogramme). Wichtige Kreditnehmer sind die privaten Unternehmen (z.B. Wirtschaftsförderung), die privaten Haushalte (z.B. Wohnungsbau) oder das Ausland (z.B. Entwicklungshilfe).
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