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öffentliche Kreditgewährung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kredite, die von der öffentlichen Hand (v.a. über die KfW sowie die Förderbanken der Bundesländer) an einen bestimmten Adressatenkreis entsprechend der wirtschaftspolitischen Ziele vergeben werden (öffentliche Kreditprogramme). Wichtige Kreditnehmer sind kleine und mittlere Unternehmen (z.B. zur Wirtschaftsförderung), die privaten Haushalte (z.B. Wohnungsbau) oder das Ausland (z.B. Exportförderung).
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