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ökonomischer Gewinn

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    der Betrag, über den der Betriebseigner beliebig verfügen kann, ohne dass das Erfolgskapital der Unternehmung gemindert wird. Definiert wird der ökonomische Gewinn als das zu erhaltende Anfangsvermögen im Ertragswert gemessen, d.h. im Barwert der künftigen Zahlungssalden der Unternehmung während des gesamten Planungszeitraums, einschließlich des Verkaufserlöses am Ende. Der ökonomische Gewinn bemisst somit den nicht periodisierten Betrag der Zahlungssalden einer Unternehmung, dessen Entnahme zu keiner Veränderung des Ertragswerts führt.

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