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Optionsschein

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Warrant; Recht, innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem festgelegten Kurs zu beziehen. Optionsscheine werden von spekulativen Anlegern wegen ihrer Hebelwirkung bei steigenden Aktienkursen bevorzugt. Der echte Kurs des Optionsscheins kann vom rechnerischen Kurs abweichen, wenn spekulative Investoren in der Erwartung steigender Aktienkurse bereit sind, ein Agio für die Hebelwirkung zu zahlen. Optionsscheine sind entweder Teil einer Optionsanleihe oder selbstständige Wertpapiere, die i.d.R. von Banken begeben werden. Die Laufzeiten dieser Optionsscheine liegen i.d.R. zwischen zwölf und 18 Monaten. Es bedarf keiner Kapitalerhöhung der AG, deren Aktien gekauft werden. Im Normalfall behält sich der Emittent das Recht vor, statt Lieferung einen Barausgleich durchzuführen. Wegen der häufig geringeren Bezugsverhältnisse sind die Kurse sehr niedrig und deshalb häufig stark überbewertet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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