Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Orderklausel vom 26.02.2013 - 17:47
Orderklausel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk auf Wertpapieren, durch den diese zu Orderpapieren werden und durch Indossament übertragen werden können (§ 363 HGB).
Beispiel: „An die Order des Herrn N.”, „an Herrn N. oder dessen Order”.
Gegensatz: Rektaklausel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon