Rektaklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
negative Orderklausel, nicht an Order; Klausel durch die der Aussteller die Indossierung von Wechseln und Namensschecks untersagen kann. Damit werden diese Papiere zu Rektapapieren, deren Übertragung nur noch durch Forderungsabtretung möglich ist.
Bei Namensaktien kann die Indossierung nicht durch Rektaklausel untersagt, aber durch Satzung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden werden (sog. vinkulierte Aktien).
Gegensatz: Orderklausel.
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