Rektawechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der durch einen Zusatz (z.B. nicht an Order) zu einem Rektapapier gemacht wird (Rektaklausel). Der Wechsel, der als geborenes Orderpapier durch Indossament übertragen wird, kann durch diese negative Orderklausel nur noch durch Abtretung weitergegeben werden (Art. 11 II WG).
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