Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ordre Public vom 01.02.2018 - 12:37
Ordre Public
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für den Vorbehalt zugunsten der inländischen öffentlichen Ordnung. Die Anwendung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen, wenn es gegen die wesentlichen Grundsätze dt. Rechts verstößt (Art. 6 EGBGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon