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Organisationsmitglieder
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Organisationsteilnehmer. 1. Begriff: Die in einer Organisation (institutionaler Organisationsbegriff) handelnden, auf das Organisationsziel verpflichteten Personen.
2. Die Aufgaben der Organisationsmitglieder leiten sich aus diesem Ziel her.
3. Die Beziehungen der Organisationsmitglieder untereinander, ihre Über- und Unterstellung sind, soweit sie Ausdruck der formalen Organisation sind, in Organigrammen dargestellt; die sich unter den Organisationsmitgliedern „von selbst” ausbildenden Beziehungen werden als informelle Organisation erfasst.
Vgl. auch Handlungsträger, Organisation.
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