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Ortskrankenkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ortkrankenkassen gehören zu den Primärkassen; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ortkrankenkassen wurden für örtliche Bezirke, meist für den Bezirk eines Stadt- oder Landkreises, errichtet, heute vielfach Bildung größerer Einheiten auf der Ebene der Bundesländer durch Zusammenschlüsse einzelner Ortkrankenkassen.

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