Ortskrankenkassen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsträger auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ortskrankenkassen gehören zu den Primärkassen; sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ortskrankenkassen wurden für örtliche Bezirke, meist für den Bezirk eines Stadt- oder Landkreises, errichtet, heute vielfach Bildung größerer Einheiten auf der Ebene der Bundesländer durch Zusammenschlüsse einzelner Ortskrankenkassen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Ortskrankenkassen
ausgehend
eingehend
Ortskrankenkassen
ausgehend