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Passivierungspflicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gebot, grundsätzlich alle Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Jahresbilanz zu passivieren (§ 246 HGB); bez. Ausnahmen vgl. Passivierungswahlrecht.

    Bei Kapitalgesellschaften besteht außerdem die Pflicht, das gezeichnete Kapital zum Nennwert anzusetzen.

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