Direkt zum Inhalt

Personalnebenkosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personalzusatzkosten, Lohnnebenkosten.

    I. Rechnungswesen:

    1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen.

    2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

    b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.

    Vgl. auch Sozialkosten.

    II. Amtliche Statistik:

    Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen, die in der Arbeitskostenerhebung erfasst werden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com