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Revision von Plausibilitätskontrolle von Wertansätzen vom 31.01.2018 - 16:30

Plausibilitätskontrolle von Wertansätzen

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    Eine Möglichkeit zur vereinfachten Plausibiliätskontrolle von Wertansätzen bei Immobilien, insbesondere von Renditeobjekten ist das sogenannte"Vielfache". Es reicht für überschlägige Überprüfungen aus, muss natürlich bei einer konkreten Kaufentscheidung oder einer Beleihung präzisiert werden.

    Beispiel: vermietete Eigentumswohnung:

    Jahresnettomiete:                9.600 €

    Verkehrswertindikation:        das 20-fache

    Verkehrswert:                      192.000 €

    Bei Eigentumswohnungen sollte die Jahresnettomiete mindestens 4 bis 5% des Kaufpreises betragen, bei älteren Objekten mindestens 6%. Daraus leiten sich die nachstehenden "Vervielfacher" ab:

    Vervielfacher
    Mietrendite 4% des Kaufpreises25
    Mietrendite 5% des Kaufpreises20
    Mietrendite 6% des Kaufpreises16,7

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