Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Preisänderungsklausel vom 27.07.2012 - 11:38
Preisänderungsklausel
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Preisänderungsklauseln müssen nach den Entscheidungen des BGH hinreichend klar und verständlich sein und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Andernfalls sind sie unwirksam (BGH V III ZR 274/06). Für den Hausbesitzer und/ oder Mieter ist in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Gasversorgern zu sehen (BGH V III ZR 225/07).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon