Preisänderungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Preisänderungsklauseln müssen nach den Entscheidungen des BGH hinreichend klar und verständlich sein und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Andernfalls sind sie unwirksam (BGH V III ZR 274/06). Für den Hausbesitzer und/ oder Mieter ist in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Gasversorgern zu sehen (BGH V III ZR 225/07).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Preisänderungsklausel
ausgehend