Preisänderungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Preisänderungsklauseln müssen nach den Entscheidungen des BGH hinreichend klar und verständlich sein und dürfen den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Andernfalls sind sie unwirksam (BGH V III ZR 274/06). Für den Hausbesitzer und/ oder Mieter ist in diesem Zusammenhang auch die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Gasversorgern zu sehen (BGH V III ZR 225/07).
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Preisänderungsklausel
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