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Preisvorbehaltsklausel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vertragliche Vereinbarung zwischen Handelspartnern, nach der das Preisänderungsrisiko beim Käufer (Importeur) liegt. Der Verkäufer (Exporteur) ist berechtigt, den Preis für die Ware zu erhöhen, wenn sich die in der Preisänderungsklausel aufgeführten Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung verändern.

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