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Privatbilanz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Bilanz als Übersicht über private Vermögensverhältnisse.
Die Privatbilanz ist i.Allg. nach Bürgerlichem Recht zu beurteilen. Inwieweit bei Aufstellung der Privatbilanz die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften z.B. zur Vermeidung von Täuschungen gegenüber Dritten entsprechend zu beachten sind, hängt vom Zweck der Privatbilanz ab.
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