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Revision von Privatbilanz vom 14.09.2017 - 16:48
Privatbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Bilanz als Übersicht über private Vermögensverhältnisse.
Die Privatbilanz ist i.Allg. nach Bürgerlichem Recht zu beurteilen. Inwieweit bei Aufstellung der Privatbilanz die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften z.B. zur Vermeidung von Täuschungen gegenüber Dritten entsprechend zu beachten sind, hängt vom Zweck der Privatbilanz ab.
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