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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Im Sinn der nach DIN 69 910 genormten Wertanalyse alle Wirkungen (Aufgaben, Tätigkeiten, Merkmale) eines Objektes.

    2. Funktionsarten: a) Gebrauchsfunktion (Objektfunktion, die durch die jeweils zutreffende technische, wirtschaftliche, soziale oder ökologische Nutzung bestimmt wird) und

    b) Geltungsfunktion (Objektfunktion, die über 2 a)) hinausgeht, z.B. Prestige, Ästhetik).

    3. Weitere Differenzierung in Funktionsklassen: a) Hauptfunktionen (Funktionen, die den Hauptzweck des Objektes beschreiben) und

    b) Nebenfunktionen (Funktionen, die zur Erfüllung der Hauptfunktionen notwendige Aufgaben bezeichnen). Unterschiedliche Ausprägungsanteile der Funktionsarten bei den verschiedenen Güterkategorien Investitionsgüter, Konsumgüter und Luxusgüter: Die Gebrauchsfunktion nimmt ab und die Geltungsfunktion zu.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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