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Produktivgenossenschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Jene Selbsthilfeeinrichtungen, deren Mitglieder keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb unterhalten (im Gegensatz zur Produktionsgenossenschaft), jedoch am Kapital und der Leitung des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebes beteiligt sind und im Sinne einer Arbeitssteuerung dispositive und ausführende Arbeiten verrichten, durch die sie die Basis für ihre wirtschaftliche Existenz als Arbeitnehmer und Mitunternehmer schaffen. Grundsätzlich ist eine Identität von Mitarbeitern und Mitunternehmern, die genossenschaftliche Mitglieder sind, im gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb vorhanden.

    2. Arten: Es gibt industrielle, handwerkliche und landwirtschaftliche Produktivgenossenschaften (Agrargenossenschaften in den neuen Bundesländern, die jedoch nicht nur Genossenschaftsmitglieder, sondern auch nichtgenossenschaftliche Arbeitnehmer beschäftigen). Vollgenossenschaften (wie das israelische Kibbuz, in dem alle Lebensbereiche Arbeiten, Wohnen, schulische Betreuung der Kinder, Gemeinschaftseinrichtungen, zusammengefasst werden) kommen in Deutschland nicht vor. Produktivgenossenschaften können in Deutschland als Sonderform der Genossenschaften eingestuft werden, bei der jedoch die wesentlichen Genossenschaftsmerkmale (Mitgliederförderung, wirtschaftsdemokratische Entscheidungsfindung, Freiwilligkeit der Mitgliedschaft u.a.) vorhanden sind.

    3. Bedeutung: Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung ist heute in Deutschland, anders als die der Förderungsgenossenschaften, relativ gering, hat jedoch durch die Wiedervereinigung an Bedeutung gewonnen.

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