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Prüfer

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    natürliche Person, die eine Prüfung durchführt. Prüfer können Einzelprüfer (z.B. selbstständige Wirtschaftsprüfer (WP), vereidigte Buchprüfer) oder Mitarbeiter eines Prüfungsorgans (z.B. Prüfungsverband, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft) sein. Prüfer benötigen bes. Qualifikation.

    Für gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfungen wird der Kreis möglicher Prüfer eingegrenzt; die konkret aufgestellten Qualifikationsanforderungen müssen erfüllt werden. Andere Prüfungen können auch sonstige Prüfer durchführen, die der Auftraggeber frei wählen kann.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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