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Quellenabzugsverfahren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Erhebungsverfahren, wonach die Erhebung der Steuern am Orte und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Vergütung (an der "Quelle") erfolgt; angewendet z.B. bei der Gehaltszahlung (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) und der Auszahlung von Dividenden und Zinsen (Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer). Die Besteuerung von Kapitalerträgen erfolgt ab 2009 durch ein Quellenabzugsverfahren. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Das Quellenabzugsverfahren sichert das Steueraufkommen, da die Steuer (z.B. beim Lohn) abgezogen und gar nicht erst ausgezahlt wird.
Vgl. auch Abzugsteuern.
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