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Revision von Quotitätsprinzip vom 21.02.2013 - 15:44

Quotitätsprinzip

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    Prinzip zur Gestaltung von Steuer- (Quotitätsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über die Tarife steht. Die Höhe der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) kann erst nach erfolgter Besteuerung (Subventionierung) ermittelt werden.

    Gegensatz: Repartitionsprinzip.

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