Quotitätsprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Prinzip zur Gestaltung von Steuer- (Quotitätsteuern) bzw. Subventionstarifen, bei dem am Anfang die Beschlussfassung über die Tarife steht. Die Höhe der Gesamtsteuerschuld (des gesamten Subventionsbetrages) kann erst nach erfolgter Besteuerung (Subventionierung) ermittelt werden.
Gegensatz: Repartitionsprinzip.
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