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Revision von Rat von Sachverständigen für Umweltfragen vom 14.02.2018 - 17:32
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Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) wurde im Jahr 1971 von der Bundesregierung eingerichtet. Er ist aus sieben Universitätsprofessoren zusammengesetzt. Diese werden von der Bundesregierung für vier Jahre benannt.
Auftrag: Begutachtung der Umweltsituation und der Umweltbedingungen der Bundesrepublik Deutschland.
Vgl. auch Umweltgesetzgebung.
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