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Regelleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mindestleistungen der Sozialversicherung, die vom Gesetz für alle Versicherungsträger zwingend vorgeschrieben sind.

    Änderung von Höhe oder Umfang der Regelleistungen durch Satzungen der Versicherungsträger nicht zuungunsten der Anspruchsberechtigten. Wegen Änderung der Leistungen zugunsten der Anspruchsberechtigten.

    Vgl. auch Mehrleistungen, soziale Sicherung.

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