Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von reglementierter Beauftragter vom 27.02.2013 - 10:53
- Revision von reglementierter Beauftragter vom 15.02.2018 - 15:04
- Revision von reglementierter Beauftragter vom 06.10.2017 - 14:52
- Revision von reglementierter Beauftragter vom 07.07.2014 - 15:15
- Revision von reglementierter Beauftragter vom 24.04.2014 - 09:46
- Revision von reglementierter Beauftragter vom 27.02.2013 - 10:53
reglementierter Beauftragter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt als „reglementierte Beauftragte“ zugelassen, um eine sichere Lieferkette im Luftfrachtverkehr zu gewährleisten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon