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reglementierter Beauftragter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt als „reglementierte Beauftragte“ zugelassen, um eine sichere Lieferkette im Luftfrachtverkehr zu gewährleisten.

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