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reglementierter Beauftragter
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt als „reglementierte Beauftragte“ zugelassen, um eine vereinfachte und trotzdem sichere Lieferkette im Luftfrachtverkehr zu gewährleisten.
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