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Renten nach Mindesteinkommen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um vergangene Lohndiskriminierung (bes. von Frauen) auszugleichen, wurden Beitragszahlungen bis 1992 unter bestimmten Umständen so bewertet, als ob der Versicherte 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Wartezeit von 35 Jahren (§ 262 SGB VI).

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