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Revision von Renten nach Mindesteinkommen vom 18.06.2009 - 09:05
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Renten nach Mindesteinkommen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um vergangene Lohndiskriminierung (bes. von Frauen) auszugleichen, wurden Beitragszahlungen bis 1992 unter bestimmten Umständen so bewertet, als ob der Versicherte 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Wartezeit von 35 Jahren (§ 262 SGB VI).
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