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Renten nach Mindesteinkommen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um vergangene Lohndiskriminierung (bes. von Frauen) auszugleichen, wurden Beitragszahlungen bis 1992 unter bestimmten Umständen so bewertet, als ob der Versicherte 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte. Voraussetzung ist eine nachgewiesene Wartezeit von 35 Jahren (§ 262 SGB VI). Seit 1992 werden bei den Rentenzugängen keine Renten nach Mindesteinkommen mehr gewährt; sie finden sich aber noch im Rentenbestand.
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