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rentenrechtliche Zeiten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Er umfasst alle Zeiten, die sich auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken können. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören nach § 54 SGB VI Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder als beitragsgeminderte Zeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten.

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