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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeiten, die für die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung sind, und zwar werden hierunter Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten belegt sind, ohne dass Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, verstanden (§ 54 Abs. 4 SGB VI).
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