Zurechnungszeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 59 SGB VI). Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie soll eine ausreichende Rente sichern. Die Berücksichtigung der Zurechnungszeit erfolgt bei der Rentenberechnung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (§ 71 SGB VI).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
Zurechnungszeit
ausgehend
eingehend
Zurechnungszeit
ausgehend