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Zurechnungszeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 59 SGB VI). Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Todes hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie soll eine ausreichende Rente sichern. Die Berücksichtigung der Zurechnungszeit erfolgt bei der Rentenberechnung im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (§ 71 SGB VI).
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