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Revision von Reservefonds vom 28.02.2013 - 15:38
Reservefonds
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
veraltete Bezeichnung für Rücklage. Streng genommen dürften als Reservefonds nur solche Rücklagen bezeichnet werden, denen auf der Aktivseite der Bilanz ein im Bedarfsfall jederzeit verfügbarer Posten (z.B. Wertpapier-Reservefonds) gegenübersteht. In diesem Sinn sind Rücklagen im HGB jedoch nicht definiert.
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